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Impfstoffe gegen die Blauzungenkrankheit unbedenklich für Lebensmittel? (08.10.2009)

Geimpft werden ausschließlich Haus- und einige Wild-Wiederkäuer (z.B. sog. Gatterwild und empfängliche Zootiere). Soweit es sich dabei um lebensmittel-liefernde Tiere handelt, müssen die Bestandteile der Impfstoffe auf mögliche Rückstände in Fleisch und Milch überprüft werden. Für diese Beurteilung von Rückständen (Maximum Residue Limits, MRL) ist bei zentralisiert zugelassenen Tierimpfstoffen die Europäische Arzneimittelagentur (European Medicines Agency, EMEA) zuständig.

Alle derzeit angewendeten Impfstoffe gegen die Blauzungenkrankheit sind inaktiviert, enthalten also keinen vermehrungsfähigen ( lebendigen) Erreger. Zudem wäre das Virus der Blauzungenkrankheit für den Menschen, auch für Kleinkinder, ungefährlich, da der Mensch für das Virus nicht empfänglich ist.

Die Adjuvantien (Aluminiumhydroxid und Saponine) und auch das in manchen Impfstoffen eingesetzte Konservierungsmittel Thiomersal werden schon seit Jahrzehnten bei der Impfstoffproduktion verwendet. Aluminiumhydroxid und Thiomersal werden auch in Impfstoffen für den Menschen eingesetzt. Saponine sind pflanzliche Stoffe, die in Lebensmitteln, Arzneimitteln und Kosmetika zugesetzt werden.

Alle Stoffe sind in den eingesetzten Konzentrationen für den Verbraucher unbedenklich. Sie waren bisher schon im Anhang II der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 des Rates vom 26. Juni 1990 zur Schaffung eines Gemeinschaftsverfahrens bei der Festsetzung von Höchstmengen für Tierarzneimittelrückstände in Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs gelistet und werden auch künftig in der neuen Verordnung (EG) Nr. 470/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 für den Verbraucher tierischer Lebensmittel als unbedenklich klassifiziert.

Quelle: "PEI"
zur Verfügung gestellt vom Portal: "Tiergesundheit aktuell"




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